~ Gifttests, eine grausame Routine ~

Getestet wird auf:
 
akute und subakute Giftigkeit:
Man verfüttert den Tieren (hauptsächlich Mäusen und Ratten) die Testsubstanz mit Magensonden in steigenden Dosen und beobachtet die Auswirkungen wie Krämpfe, Durchfall, Erbrechen, Lähmungen, innere Blutungen, Organversagen, Tod;

Schleimhaut- und Hautverträglichkeit:
Der Prüfstoff wird den Tieren (unbetäubten Kaninchen) ins Auge geträufelt oder auf die rasierte Haut aufgetragen. Die Schädigungen wie Rötung, Entzündung, Zerstörungen des Gewebes, beispielsweise des Auges, werden nach 24, 48, 72 Stunden registriert;

Resorption (Aufnahme und Verteilung im Körper):
Dieser Test wird ähnlich durchgeführt wie derjenige für die Hautverträglichkeit. Es soll damit geklärt werden, wie der meist radioaktiv markierte Prüfstoff in die Haut eindringt und wie er sich im Körper verteilt;

Sensibilisierung (Immunreaktionen):
Die Versuchstiere (meistens Meerschweinchen) erhalten Injektionen an verschiedenen empfindlichen Körperstellen. Das kann zu heftigen, schmerzhaften Störungen führen, beispielsweise zu geschwollenen Pfoten;

Phototoxizität (Wirkungen unter UV-Bestrahlung):
Je nach Anwendungsbereich werden dieselben Versuche mit der Prüfsubstanz auch unter UV-Bestrahlung durchgeführt, beispielsweise bei Lichtschutzfaktoren für Sonnenschutzmittel.

                                                    

Alle diese Tests wurden zwar nicht eigens für Kosmetika entwickelt, sondern für Chemikalien allgemein, aber sie werden eben auch mit Rohstoffen durchgeführt, die für kosmetische Mittel bestimmt sind. Es ist allerdings selten, dass eine einzelne Substanz das gesamte Testarsenal durchlaufen muss. Der Entscheid über die Art und die Anzahl der Versuche liegt weitgehend beim Produzenten, denn der Gesetzgeber begnügt sich mit allgemeinen Vorschriften. Das schweizerische Lebensmittelgesetz, das u.a. auch für Kosmetika Zulassungsbestimmungen erlässt, enthält beispielsweise folgenden Kernsatz: Art. 4671 "Kosmetische Mittel dürfen nur lokal auf die Haut und ihre Organe oder auf die Mundhöhle und die Zähne wirken und bei Resorption keine innerliche Wirkung pharmakologischen Charakters hervorrufen; sie müssen eine Zusammensetzung aufweisen, die sich bei sachgemässer Anwendung nicht gesundheitsschädlich auswirken kann."
Der Hersteller haftet für die Sicherheit und Unbedenklichkeit seiner Produkte, und das hat leider oft fatale Folgen für die Versuchstiere. Die Furcht vor möglichen ungünstigen Auswirkungen beim Menschen mit allfälligen rechtlichen Folgen veranlasst viele Firmen, lieber zu viel als zu wenig an Tieren zu testen.
Eine Behörde beanstandet überflüssige Tiertests nicht, sie stempelt das betreffende Dossier einfach mit dem Vermerk "unnötig" ab. Anders hingegen im umgekehrten Fall, dann muss der Hersteller nachtesten, was ihn Geld und Zeit kostet.
Handelt es sich bei einer Prüfsubstanz gar um eine völlige Neuentwicklung, so wird der Produzent auf "Nummer Sicher" setzen und möglichst alle Tierversuche durchführen, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Produktesicherheit.